Stoffwindeln
Stoffwindeln
Stoffwindeln als Abfallvermeidungsmaßnahme
Laut Bundesumweltministerium verbraucht jedes Kind ca. 5.000 Windeln in seinem jungen Leben. Täglich kommen so bundesweit ca. 10 Millionen Windeln zusammen, wobei es sich ausschließlich um Einweg-/Wegwerfwindeln handelt (Quelle: Bundesministerum für Umwelt).
Der Kauf der Windeln ist nicht nur eine finanzielle Belastung, sondern erzeugt auch eine Menge Abfall.
Stoffwindeln bzw. Mehrwegwindeln sind eine sinnvolle Abfallvermeidungsmaßnahme und deren Kauf wird daher in vielen deutschen Kommunen finanziell unterstützt, so auch in der Landeshauptstadt Mainz.
Antragsberechtigt zum Erhalt eines einmaligen Zuschusses von 25 Prozent der nachgewiesenen Anschaffungskosten, maximal 100 Euro, sind Eltern von Kindern bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr mit Wohnsitz in der Landeshauptstadt Mainz. Dem Antrag beizufügen sind der Beleg über die Beschaffung der Stoffwindeln sowie die Kopie einer Geburtsurkunde des Kindes.
- Name und vollständige Anschrift der Antragstellenden
- Name des Kindes mit Geburtsdatum
- Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
- Kaufbeleg über die Beschaffung der Stoffwindeln mit Kaufpreis und Kaufdatum
- Kontoverbindung zum Erhalt des Zuschusses
Die Antragstellenden bestätigen mit dem Antrag, die gemäß Kaufbeleg erworbenen Stoffwindeln für das im Antrag benannte Kind zu verwenden. Die Verwendung derselben Stoffwindeln für weitere Kinder ist ebenso wenig erneut zuschussfähig wie die Beschaffung weiterer Stoffwindeln für dasselbe Kind.
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