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Stoffwindeln

Stoffwindeln

Stoffwindeln als Abfallvermeidungsmaßnahme

Laut Bundesumweltministerium verbraucht jedes Kind ca. 5.000 Windeln in seinem jungen Leben. Täglich kommen so bundesweit ca. 10 Millionen Windeln zusammen, wobei es sich ausschließlich um Einweg-/Wegwerfwindeln handelt (Quelle: Bundesministerum für Umwelt).

Der Kauf der Windeln ist nicht nur eine finanzielle Belastung, sondern erzeugt auch eine Menge Abfall.

Stoffwindeln bzw. Mehrwegwindeln sind eine sinnvolle Abfallvermeidungsmaßnahme und deren Kauf wird daher in vielen deutschen Kommunen finanziell unterstützt, so auch in der Landeshauptstadt Mainz.

Antragsberechtigt zum Erhalt eines einmaligen Zuschusses von 25 Prozent der nachgewiesenen Anschaffungskosten, maximal 100 Euro, sind Eltern von Kindern bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr mit Wohnsitz in der Landeshauptstadt Mainz. Dem Antrag beizufügen sind der Beleg über die Beschaffung der Stoffwindeln sowie die Kopie einer Geburtsurkunde des Kindes.

Für die Beantragung eines Zuschusses für Stoffwindeln nutzen Sie bitte den entsprechenden Antrag. Folgende Angaben und Nachweise werden benötigt:
  • Name und vollständige Anschrift der Antragstellenden
  • Name des Kindes mit Geburtsdatum
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes
  • Kaufbeleg über die Beschaffung der Stoffwindeln mit Kaufpreis und Kaufdatum
  • Kontoverbindung zum Erhalt des Zuschusses
Die Zahlung des einmaligen Zuschusses von 25 Prozent der nachgewiesenen Anschaffungskosten, maximal 100 Euro, ist ausschließlich per Banküberweisung möglich, weitere Zahlungsarten sind ausgeschlossen.

Die Antragstellenden bestätigen mit dem Antrag, die gemäß Kaufbeleg erworbenen Stoffwindeln für das im Antrag benannte Kind zu verwenden. Die Verwendung derselben Stoffwindeln für weitere Kinder ist ebenso wenig erneut zuschussfähig wie die Beschaffung weiterer Stoffwindeln für dasselbe Kind.

Bei Fragen können Sie sich zudem an unsere Abfallberatung unter Telefon 06131 12-3456 wenden.

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