FAQ
Regelmäßige Fragen, die uns gestellt werden
Was mache ich mit meinem Sperrmüll / meinem Elektroschrott?
Sperrige Abfälle und Elektrogroßgeräte (ab 40x40x20cm) können Sie in den Entsorgungszentren Mainz-Hechtsheim und Budenheim entsorgen oder einen Abholtermin vereinbaren unter Tel. 12 34 34 oder Mail: Sperrige Abfälle
Wann wird meine Tonne geleert?
Den Abholtermin Ihrer Tonnen und Behälter erfahren Sie bei der Abfallberatung unter Tel. 12 34 56 oder im Abfallkalender.
Die Tonnen und Behälter müssen am Abfuhrtag ab 6 Uhr zugänglich bzw. bereit gestellt sein.
Kann ich auch einen längeren Leerungsrhythmus wählen (und dadurch Gebühren sparen)?
Nein, der Leerungsrhythmus bleibt wie bisher bestehen.
Meine Tonne wurde nicht geleert. Wohin wende ich mich?
Bitte wenden Sie sich an die Abfallberatung unter Tel. 12 34 56.
Ich brauche eine neue Tonne, denn meine alte ist kaputt. Was tun?
Bitte wenden Sie sich an die Abfallberatung unter Tel. 12 34 56.
Ich bin neu in Mainz und brauche Mülltonnen. Wie erhalte ich diese?
Neue Mülltonnen müssen von Grundstückseigentümer:innen schriftlich bestellt werden. Nutzen Sie hierfür am besten unsere Formulare.
Meine Tonne ist schmutzig, ich möchte/kann sie aber nicht selber sauber machen.
Schicken Sie einen schriftlichen Auftrag an uns, die Tonne wird dann ausgetauscht. Nutzen Sie hierfür am besten den Reinigungsauftrag unter den Formularen.
Was mache ich mit gefährlichen Abfällen, sprich Schadstoffen?
Diese können bei der Schadstoffannahmestelle im Entsorgungszentrum Nord in Budenheim oder beim Schadstoffmobil entsorgt werden. Beachten Sie hierbei bitte die Öffnungszeiten der stationären Schadstoffannahmestelle und die Termine des Schadstoffmobils.
Wann hat der Wertstoffhof/das Entsorgungszentrum geöffnet?
Die Öffnungszeiten der Entsorgungszentren in Mainz-Hechtsheim und in Budenheim sowie aller kleinen Wertstoffhöfe erfahren Sie hier auf unserer Seite.
Gibt es in Mainz Gelbe Tonnen? Und wo gibt es Gelbe Säcke?
In Mainz werden die Verpackungsabfälle über Gelbe Säcke und nicht über Tonnen eingesammelt. Gelbe Säcke erhalten Sie bei allen Ortsverwaltungen, im Stadthaus, im Bürgeramt, auf den Wertstoffhöfen, in den Entsorgungszentren, im Mainzer Umweltladen und an unserer Pforte in der Zwerchalle 24.
Wo melde ich eine illegale Müllablagerung?
Am besten über dieses Formular oder unter Tel. 12 21 21.
Gibt es in Mainz Windelsäcke?
Aus Gründen des Gebührenrechts und der Arbeitssicherheit gibt es keine kostenlosen Windelsäcke. Windeln gehören in den Restmüll. Sollte die Restmülltonne zu klein sein, gibt es auch Restmüllsäcke, die an verschiedenen Sackverkaufsstellen in der Stadt käuflich zu erwerben sind.
Außerdem gibt es einen finanziellen Zuschuss auf den Erwerb von Stoffwindeln.
Fragen rund um den Teilservice
Muss ein Antrag zum Teilservice gestellt werden, auch wenn die Tonnen schon immer bereitgestellt wurden?
Ja, ein Antrag ist zwingend notwendig. Die Tonnen im Teilservice werden anschließend nach und nach entsprechend markiert.
Kann ich als Mieter den Teilservice beantragen?
Der Antrag muss von der/dem Grundstückseigentümer:in oder deren Zustellungsbevollmächtigte/r/m unterschrieben sein.
Was kostet eine Nachleerung, wenn ich bei Teilservice die Tonne nicht rechtzeitig bereitgestellt habe?
Es besteht kein Anspruch auf eine Nachleerung. Sollte die Möglichkeit einer Nachleerung bestehen, sind die Kosten abhängig von der Tonnengröße. Die Gebühren hierfür können Sie der Abfallsatzung entnehmen. Die Sonderleerung muss schriftlich beantragt werden.
Ich habe meinen Gebührenbescheid erhalten, aber der Teilservice wurde noch nicht berücksichtigt.
Es kann zu einer Überschneidung gekommen sein (Antrag ging später ein als Bescheid bearbeitet wurde). Sie erhalten dann einen geänderten Gebührenbescheid. Ein Widerspruch ist nicht notwendig.
Wie ist das bei Nachbarschaftstonnen, wenn ein Grundstückseigentümer Voll- der andere aber Teilservice haben möchte?
Bei Nachbarschaftsgefäßen müssen alle Grundstückseigentümer:innen/ Zustellungsbevollmächtigten dem Teilservice zustimmen.
Woran erkennen die Müllwerker, dass ich den Teilservice habe?
Die Gefäße werden entsprechend beklebt.
Wo muss ich meine Tonne im Teilservice hinstellen?
Die Tonne muss im öffentlichen Verkehrsraum, an einer anfahrbaren Stelle abgestellt werden. Es genügt nicht, sie zum Rand des eigenen Grundstücks zu bringen (weil sie dann immer noch auf einem Privatgrundstück steht).
Die Mülltonne einfach auf den Gehweg stellen, ist das überhaupt erlaubt?
Ja. Kurzzeitig ist es erlaubt, die Tonne zur Leerung auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück aufzustellen. Das gehört zum „Anliegergebrauch“. Aber: Diese Erlaubnis gilt nur für die Entleerungszeit, das heißt die Tonne darf frühestens um 18 Uhr am Vorabend bereitgestellt werden. Nach der Leerung muss die Tonne schnellstmöglich wieder zurückgestellt werden.
Was ist mit der Glastonne und den gelben Säcken?
Hier gibt es keine Änderungen, da diese nicht über den Gebührenhaushalt finanziert sind. Die Glastonnen werden nach wie vor im Vollservice geleert, die gelben Säcke müssen ohnehin am anfahrbaren Straßenrand bereitgestellt werden.