
Entsorgung
Entsorgung
Entsorgung für Mainzer Unternehmen
Zusammenarbeit:
Suchen Sie einen kompetenten Partner, der Restabfall und produktionsspezifische Abfälle entsorgt?
Oder gefährliche Abfälle transportiert und entsorgt?
Wir kümmern uns darum und beraten Sie gerne - vor Ort oder telefonisch.
Wir erstellen Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot.
Und alles pünktlich und zuverlässig!
Dienstleistungen:
Die Dienstleistungen der Kommunalen Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR für Industrie, Handel und Dienstleister umfassen alle Aufgaben des Bereiches "Entsorgung" -
von der Sortierung bis zur Abfuhr, vom Zeitmanagement bis zur Übernahme von Verwaltungsaufgaben.
Langjährige Erfahrung macht uns zum kompetenten Ansprechpartner für alle Entsorgungsaufgaben.
Einzel-Dienstleistungen im Überblick:
- Entsorgung von Restabfall (AVV 20 03 01)
- Entsorgung von sperrigem Abfall (AVV 20 03 07)
- Bauabfall, wie z. B. mineralischer Bauschutt (AVV 17 01 07), Gipskarton (AVV 17 08 02), u.v.a.m.
- Entsorgung von Wertstoffen
- Entsorgung von Schadstoffen (gefährlicher Abfall AVV 17 06 05*), oder behandeltes Holz (AVV 17 02 04*)
- Beratung
- Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Beispiele für Wertstoff-Entsorgung:
- Gemischter Bauschutt (AVV 17 01 07)
- Elektro-Kleingeräte, Sammlung kostenfrei in 240 l Tonnen
- Elektronik-Schrott (AVV 20 01 35*)
- Bodenaushub bis Z2 (AVV 17 05 04)
- Grünschnitt (AVV 20 02 01)
- Flachglas (AVV 17 02 02)
- Holz AI, unbehandelt (AVV 17 02 01)
- Holz AII/AIII (AVV 17 02 01)
- Holz AIV (AVV 17 02 04*)
- Kunststoff (AVV 20 01 39)
- Metallschrott (AVV 20 01 40)
- Papier (AVV 20 01 01)
Zur Zeit können wir Ihnen besonders gute Konditionen für Papier/ Pappe und Kartonagen anbieten.
Fragen Sie uns nach einem Angebot => Kontakt in der Infobox
Satzungen
In die hier veröffentlichten Satzungstexte sind aus Gründen der Vereinfachung und der Nutzungsfreundlichkeit alle Änderungen eingearbeitet.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Satzungstexte in der hier veröffentlichten Form so nicht vom Stadtrat beschlossen sind! Sie können die vom Stadtrat beschlossenen Originalsatzungen sowie die einzelnen Änderungssatzungen anfordern.
Abfallsatzung
Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Stadt Mainz
Infobox
Entsorgung
FORMULAR - Antrag zur Anlage eines Kundenkontos 2024FORMULAR - Erklärung des Abfallerzeugers für Grünschnittanlieferung am Betriebshof Weisenau
Kontakt zum Thema Satzungen:
Tel. 06131 - 123456
Kontakt:
Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR, Bereich Gewerbeabfall
Zwerchallee 24, 55120 Mainz
Fax. 06131 - 123801
Beratung:
Fiona Roser
Tel. 06131 - 12 140 412
E-Mail: fiona.roser@kaw-mainz-bingen.de
Thomas Strack
Tel. 06131 - 12 140 401
E-Mail: thomas.strack@kaw-mainz-bingen.de
Montag bis Donnerstag
08:30 bis 12:00 und 13:30 bis 15:30
Freitag
08:30 bis 13:00
Bankverbindung:
Rheinhessen Sparkasse
IBAN: DE03 5535 0010 0000 0388 77
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