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Winterdienst

Winterdienst

Was unseren Winterdienst angeht, sollten Sie folgendes beachten:

Bitte die städtischen Streufahrzeuge im Einsatz nicht behindern und immer eine Gasse freihalten!

Bei Schneefall oder Eisglätte räumt und streut die Stadtreinigung Mainz nach einem 4-Stufen-Dringlichkeitsplan zunächst stark befahrene und gefährliche Stellen im Stadtgebiet. Anschließend werden andere wichtige Straßen versorgt. Nebenstraßen werden nur in Ausnahmefällen gestreut.

Die Grundstückseigentümer:innen sind für die Bürgersteige und Fußwege zuständig.

Die Schneeräum- und Streupflicht besteht an Werktagen zwischen 7 und 21 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 8 und 20 Uhr.

An die Straße angrenzende GrundstückseigentümerInnen sind verpflichtet, auf den Gehwegen mindestens einen Streifen von 1,50 m Breite, bei schmalen Gehwegen unter 1,50 Meter Breite mindestens 1,00 Meter von Schnee und Eis freizuhalten bzw. abzustreuen. Auch das Eis in Straßenrinnen oder Kanälen muss beseitigt werden. Befindet sich ein Fußgängerüberweg oder eine Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs vor einem Grundstück, dann muss der Zugang hierzu ebenfalls geräumt und gestreut werden.

Benutzen Sie hierfür bitte Sand, Lava oder Splitt. Die Verwendung von Salz oder anderen auftauenden Stoffen ist verboten, da Streusalz Bäume und Pflanzen schädigt, Straßenrinnen und Metall angreift und die Grundwasserqualität beeinträchtigt; ferner kann es zu Verätzungen der Pfoten von Haustieren kommen.

Infobox

Winterdienst

INFOFLYER - WinterdienstSATZUNG - Straßenreinigung

Wollen Sie einen Dienstleister beauftragen, der Ihre Räum- und Streupflicht übernimmt? Dann finden Sie Adressen unter Winterdienst, Reinigungsfirmen oder Hausmeisterservice bei den Suchmaschinen im Internet oder in Zeitung und Telefonbuch.