
Datenschutz_EBS
Datenschutzhinweise und Informationen bzgl. der Einrichtung Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR und Stadtreinigung (ab 01.01.2024)
Hinweise für Bürgerinnen und Bürger
Die Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen ist eine Einrichtung der Stadt Mainz und des Landkreises Mainz-Bingen in der Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts (Anstalt). Die Anstalt wird durch Ausgliederung der bestehenden Eigenbetriebe der Träger, dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz, Betriebszweig Abfallwirtschaft, und dem Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Mainz-Bingen, im Wege der Gesamtrechtsnachfolge mit Stichtag zum 01.01.2024 begründet.
Die Anstalt wird den Namen „Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR - gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt Mainz und des Landkreises Mainz-Bingen“ führen. Sie tritt unter diesem Namen im gesamten Geschäfts- und Rechtsverkehr auf. Die Kurzbezeichnung lautet „Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR“.
Die Stadt Mainz und der Landkreis Mainz-Bingen übertragen der Anstalt gemäß § 14 b Abs. 1 S. 1 KomZG i.V.m. § 86 a Abs. 3 GemO ihre abfallwirtschaftlichen Aufgaben gem. §§ 3 Abs. 1, 4 LKrWG, die sie als Pflichtaufgaben der kommunalen Selbstverwaltung wahrnehmen.
Gleichzeitig bleibt der Betriebszweig Straßenreinigung im Eigenbetrieb der Stadt Mainz bestehen und wird unter neuem Namen Stadtreinigung – Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Mainz, Kurzbezeichnung „Stadtreinigung Mainz“ fortgeführt. Die Aufgaben sind – abgesehen vom Bereich Abfallwirtschaft – unverändert fortzusetzen.
Was bedeutet das?
Die Abfallentsorgung findet für die Bürger in gewohnter Weise statt. Lediglich die Durchführung der Abfallentsorgung erfolgt ab dem 01.01.2024 durch die Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR. Die Gebührenbescheide werden somit ab diesem Zeitpunkt von der Kommunalen Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR erstellt und die Gebühren von eben dieser verantwortlichen Stelle erhoben bzw. eingezogen, § 3 i.V.m. § 2 der Anstaltssatzung.
Die gebührenpflichtige Straßenreinigung in der Stadt Mainz (Straßenverzeichnis Teil A) erfolgt auch nach dem 01.01.2024 weiterhin durch die Stadt Mainz bzw. die Stadtreinigung Mainz. Die Gebührenbescheide, welche die AöR im Auftrag des Eigenbetriebes bearbeiten wird, werden somit weiterhin durch die Stadt Mainz, Stadtreinigung Mainz, ergehen und die Gebühren und Entgelte von eben dieser verantwortlichen Stelle erhoben bzw. eingezogen, § 1 Absatz 3 der Betriebssatzung.
Datenschutzinformationen
Rechtsgrundlage |
Soweit für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person eingeholt wird, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Betrieb unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO i.Vm. Anstaltssatzung als Rechtsgrundlage. Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d) DSGVO als Rechtsgrundlage. Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Betriebes oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO als Rechtsgrundlage. |
Zweck der Datenverarbeitung |
Die Erbringung hoheitlicher Aufgaben – hier: Gebührenerhebung und Entgeltabrechnung, Abwicklung des Zahlungsverkehrs. |
Berechtigte Interessen |
Die Verarbeitung der von Ihnen überlassenen personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung hoheitlicher und verwaltungsbezogener Aufgaben notwendig. Aufgrund Ihrer Mitwirkungspflichten ist es unumgänglich, die von uns angeforderten personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen, da wir ansonsten nicht in der Lage sind, unseren Pflichten nachzukommen. |
Speicherdauer |
Löschung erfolgt nach Zweckerreichung. |
Empfänger der personenbezogenen Daten außerhalb des Unternehmens / der Behörde |
Wir übermitteln personenbezogenen Daten ausschließlich soweit eine Rechtsgrundlage dies gestattet. Dabei setzen wir zur Erstellung der Bescheide und Rechnungen Auftragsverarbeiter ein, welche ihre personenbezogenen Daten ausschließlich nach unseren Anweisungen verarbeiten. Diese Auftragsverarbeiter sind in den Bereichen IT-Dienstleistungen, Gebührenveranlagung und Rechnungswesen für uns tätig. An sonstige Dritte übermitteln wir personenbezogene Daten nur, wenn wir gesetzlich oder behördlich dazu verpflichtet sind. |
Absicht der Übermittlung an ein Drittland oder internationale Organisation |
Wir beabsichtigen nicht, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland oder internationale Organisation zu übermitteln. |
Recht auf Auskunft |
Sie haben das Recht auf Auskunft über die von uns zu Ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO i.V.m. § 12 LDSG RLP). Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir dann ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben. |
Recht auf Berichtigung |
Ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung, das heißt Sie können von uns unverzüglich die Berichtigung Ihrer unrichtigen personenbezogenen Daten verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung haben Sie das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen (Art. 16 DSGVO). |
Recht auf Löschung |
Sie haben das Recht, von uns zu verlangen, dass Ihre Daten unverzüglich gelöscht werden (Art. 17 DSGVO). Wir sind verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
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Recht auf Einschränkung der Verarbeitung |
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist (Art. 18 DSGVO): a. Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von Ihnen angezweifelt. b. Die Verarbeitung ist unrechtmäßig; Sie lehnen eine Löschung jedoch ab. c. Personenbezogene Daten werden für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt; Sie benötigen die Daten jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. d. Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung gem. Art. 21 Abs. 1 DS-GVO eingelegt. Solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen Ihnen gegenüber überwiegen, wird die Verarbeitung eingeschränkt. |
Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung |
Insbesondere haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung Ihrer Daten, wenn diese auf Basis einer Interessenabwägung erfolgt. Hierzu wenden Sie sich bitte an den Verantwortlichen der Verarbeitung. |
Recht auf Datenübertragbarkeit |
Sie haben das Recht, die von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format von dem Verantwortlichen zu erhalten. Eine Weiterleitung an einen anderen Verantwortlichen darf von uns nicht behindert werden (Art. 20 DSGVO). |
Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde |
Sie können sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO). |
Verantwortliche Stelle |
Stadtreinigung – Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Mainz (Werkleitung) Stadtreinigung@stadt.mainz.de (ab 01.01.2024) |
Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten |
Stadtverwaltung Mainz Datenschutzbeauftragte Frau Franziska Holz, Tel.: 06131 12-2216, datenschutz@stadt.mainz.de |