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FAQs zu Teilservice und Gebühren

Die Neuerungen 2023: Teilservice, Gebühren und Biomehrvolumen

Ihre Fragen - Unsere Antworten

Muss ein Antrag zum Teilservice gestellt werden, auch wenn die Tonnen schon immer bereitgestellt wurden?
Ja, ein Antrag ist zwingend notwendig. Die Tonnen im Teilservice werden anschließend nach und nach entsprechend markiert.

Kann ich als Mieter den Teilservice beantragen?
Der Antrag muss von der/dem Grundstückseigentümer:in oder deren Zustellungsbevollmächtigte/r/m unterschrieben sein.

Was kostet eine Nachleerung, wenn ich bei Teilservice die Tonne nicht rechtzeitig bereitgestellt habe?
Es besteht kein Anspruch auf eine Nachleerung. Sollte die Möglichkeit einer Nachleerung bestehen, sind die Kosten abhängig von der Tonnengröße. Die Gebühren hierfür können Sie der Abfallsatzung entnehmen. Die Sonderleerung muss schriftlich beantragt werden.

NEU: Ich habe meinen Gebührenbescheid erhalten, aber der Teilservice wurde noch nicht berücksichtigt.
Es kann zu einer Überschneidung gekommen sein (Antrag ging später ein als Bescheid bearbeitet wurde). Sie erhalten dann einen geänderten Gebührenbescheid. Ein Widerspruch ist nicht notwendig.

Wo finde ich die Abfuhrtermine?
Diese finden Sie in unserem Abfallkalender.

Wie ist das bei Nachbarschaftstonnen, wenn ein Grundstückseigentümer Voll- der andere aber Teilservice haben möchte?
Bei Nachbarschaftsgefäßen müssen alle Grundstückseigentümer:innen/ Zustellungsbevollmächtigten dem Teilservice zustimmen.

Woran erkennen die Müllwerker, dass ich den Teilservice habe?
Die Gefäße werden entsprechend beklebt.

Wo muss ich meine Tonne im Teilservice hinstellen?
Die Tonne muss im öffentlichen Verkehrsraum, an einer anfahrbaren Stelle abgestellt werden. Es genügt nicht, sie zum Rand des eigenen Grundstücks zu bringen (weil sie dann immer noch auf einem Privatgrundstück steht).

Die Mülltonne einfach auf den Gehweg stellen, ist das überhaupt erlaubt?
Ja. Kurzzeitig ist es erlaubt, die Tonne zur Leerung auf dem Gehweg vor dem eigenen Grundstück aufzustellen. Das gehört zum „Anliegergebrauch“. Aber: Diese Erlaubnis gilt nur für die Entleerungszeit, das heißt die Tonne darf frühestens um 18 Uhr am Vorabend bereitgestellt werden. Nach der Leerung muss die Tonne schnellstmöglich wieder zurückgestellt werden.

Was ist mit der Glastonne und den gelben Säcken?
Hier gibt es keine Änderungen, da diese nicht über den Gebührenhaushalt finanziert sind. Die Glastonnen werden nach wie vor im Vollservice geleert, die gelben Säcke müssen ohnehin am anfahrbaren Straßenrand bereitgestellt werden.

Wenn man eine 120 l RM-Tonne hat, wird dann die 60 l Biotonne automatisch in ein 120 l Biotonne umgetauscht?
Nein, hierfür muss ein Antrag gestellt werden. Das Formular „Änderungsanzeige für Tonnen und Behälter“ finden Sie hier. Es fällt eine einmalige Austauschgebühr von 17,60 pro Gefäß (zwischen 60 und 240 Liter) an.

Wenn man derzeit bereits für ein Biotonnenmehrvolumen zahlt (z. B. jetzt schon eine 120 Liter Restabfall- und eine 120 Liter Bioabfalltonne hat), fällt die Zusatzgebühr für das Mehrvolumen automatisch weg?
Ja, die Zusatzgebühr entfällt, dies wird technisch umgesetzt. Sie müssen nichts unternehmen.

Bleibt der Sperrmüll auch nach der Gebührenerhöhung 4 x pro Jahr für Privathaushalte kostenlos?
Ja.

Kann ich auch einen längeren Leerungsrhythmus wählen (und dadurch Gebühren sparen)?
Nein, der Leerungsrhythmus bleibt wie bisher bestehen.