EB

KAW Mainz | Bingen und Stadtreinigung Mainz

KAW Mainz | Bingen und Stadtreinigung Mainz

Wichtige Informationen

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum neuen Jahr 2024 wird die Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR – gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt Mainz und des Landkreises Mainz-Bingen begründet.

Sie entsteht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch Ausgliederung der bestehenden Eigenbetriebe der Träger:

  • Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz (Betriebszweig Abfallwirtschaft),
  • Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Mainz-Bingen.

Die Kurzbezeichnung lautet Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR.

Auf unserem Logo nennen wir uns kurz KAW Mainz | Bingen.

Die Stadt Mainz und der Landkreis Mainz-Bingen übertragen der AöR ihre abfallwirtschaftlichen Aufgaben, die sie als Pflichtaufgaben der kommunalen Selbstverwaltung wahrnehmen.

Gleichzeitig bleibt der Betriebszweig Straßenreinigung im Eigenbetrieb der Stadt Mainz bestehen und wird unter dem neuen Namen Stadtreinigung – Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Mainz, Kurzbezeichnung Stadtreinigung Mainz fortgeführt.

Was bedeutet das?

Die Abfallentsorgung findet in gewohnter Weise statt, wobei die Durchführung ab dem 01.01.2024 durch die Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR erfolgt. Auch die Gebührenbescheide werden nunmehr von der AöR erstellt und die Gebühren von ebendieser verantwortlichen Stelle erhoben und ggf. eingezogen.

Die gebührenpflichtige Straßenreinigung in der Stadt Mainz erfolgt auch nach dem 01.01.2024 weiterhin durch die Stadt Mainz bzw. den Eigenbetrieb Stadtreinigung Mainz. Diese Gebührenbescheide, welche die AöR im Auftrag des Eigenbetriebes bearbeitet, werden weiterhin durch die Stadt Mainz, Eigenbetrieb Stadtreinigung Mainz, ergehen und die Gebühren sowie ggf. Entgelte von ebendieser verantwortlichen Stelle erhoben.

Bitte beachten Sie:

  • Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren müssen nunmehr mit separaten Bescheiden erhoben werden. Dies lässt sich aufgrund der Umstrukturierung leider nicht vermeiden. Der Einzug beider Gebührenarten erfolgt weiterhin über das bereits erteilte Lastschriftmandat.
  • enlightened Sollten Sie jedoch nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, passen Sie bitte unbedingt Ihre Daueraufträge oder Überweisungen den festgesetzten Gebühren und den jeweiligen aktuellen Bankverbindungen (siehe Fußzeile auf der jeweils 1. Bescheidseite) an, oder erteilen Sie einfachheitshalber mit ebenfalls beiliegendem Formular ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat.
  • Weitergehende Informationen zum Datenschutz erhalten Sie hier und/oder auf der städtischen Website unter www.mainz.de/dsgvo

 

Mit den besten Wünschen für ein gutes neues Jahr

Ihre Kommunale Abfallwirtschaft Mainz und Mainz-Bingen AöR

Ihre Stadtreinigung – Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Mainz